Xing-Impressum: Ralf Gerhard Ehlert

Anleitung: Impressum bei Xing anlegen

Aus aktuellem Anlass folgt hier eine kleine Anleitung, wie Ihr möglichst rechtssicher das gesetzlich nötige Impressum in Eurem Xing-Profil anlegen könnt. Die vor einiger Zeit von Xing implementierte Impressumsangabe ist vorerst nicht rechtskonform, entschied nun das Landgericht Stuttgart. (Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung. Der Beitrag bietet allerdings Links zu entsprechenden Quellen).

So ziemlich jeder, der nicht aus rein persönlichen oder familiären Gründen mit eigenen Angeboten im Internet (auch in sozialen Netzen) unterwegs ist, unterliegt der Pflicht, ein Impressum vorzuhalten. Insbesondere Anbieter "journalistisch-redaktionell gestalteter" Inhalte sowie Anbieter "geschäftsmäßiger" Telemedien sind hiervon betroffen. Im Zweifel, und spätestens bei dem schwammigen Begriff "geschäftsmäßig" sind Zweifel angebracht, also jeder!

Seitdem die in Hamburg ansässige Xing AG das gleichnamige soziale Netzwerk mit einem ausfüllbaren Impressumsfeld ausgestattet hat, war es bequem möglich, dieser Impressumspflicht nachzukommen - möchte man meinen. Das Stuttgarter Landgericht befand nun allerdings, dass eben diese von Xing implementierte Impressumsanzeige den gesetzlichen Vorgaben nicht entspreche - auch wenn die Impressumsangaben selbst rechtskonform sind. Das Gericht entschied damit zugunsten eines Abmahnanwalts, der pikanterweise einen juristischen Kollegen verklagt hatte. Über die Gründe informierte am 24.7. Rechtsanwalt Frank Weiß von der Anwaltskanzlei Weiß & Partner. Demnach entschied das Gericht, dass die Impressumsanzeige in den Xing-Profilen "nicht effektiv optisch wahrnehmbar und daher nicht leicht erkennbar" sei. Die Begründung:

  • der Link zum Impressum sei nur durch Scrollen erreichbar
  • die Schriftgröße des Impressum-Links sei zu klein
  • der Link befinde sich in einem Bereich, dem der Durchschnittsleser keine Aufmerksamkeit schenke

Quintessenz von Anwalt Weiß: "Die von XING gebotene Möglichkeit, ein Impressum in das eigene Profil einzufügen, ist völlig sinnlos und hält den rechtlichen Anforderungen nicht stand."

Das Urteil ist beim Schreiben dieses Beitrags noch nicht rechtskräftig (vermutlich müssen Einspruchsfristen beachtet werden), es eröffnet aber Abmahnanwälten mindestens vorübergehend Anreiz und Begründung, Unterlassungserklärungen zu verlangen, die teuer werden können. Daher solltet Ihr vorsichtshalber einen weiteren Impressumslink in Euer Xing-Profil einbauen. Der beanstandete kleine Link unten rechts kann sicherlich bestehen bleiben - meines Wissens gibt es kein Urteil, dass zwei oder mehr Links zum Impressum auf einer Seite beanstandet (vor allem dem Gericht im schönen Stuttgarter Ländle würde ich das allerdings zutrauen).

Rechtskonformes Impressum bei Xing - eine Möglichkeit?

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät nun dazu, ein anderes Feld für einen Linkverweis auf das Impressum der eigenen Homepage zu nutzen (siehe hier). So geht's:

  • Einloggen ins Xing-Profil und auf Euer kleines Profilbild oben links klicken, um in den Editiermodus der Profilansicht zu kommen.
  • Dann auf das Feld klicken, das eigentlich für den "Profilspruch" vorgesehen ist, um es zu bearbeiten (siehe Abbildung unten). Dieses große Feld zieht sich mittig über den Bildschirm, die von Xing hierfür vorgesehene Schriftgröße ist größer als der beanstandete Impressumsverweis.
  • Hier nun den Link zum Impressum Eurer Website eingeben, eingeleitet von einem erklärenden "Impressum:". Falls Ihr keine eigene Seite habt, könnt Ihr die nötigen Impressums-Angaben vermutlich auch direkt hier eintragen. Das Feld nimmt allerdings nur eine beschränkte Anzahl von Zeichen auf.
  • Anschließend Abspeichern nicht vergessen.
  • Abschließend müsst Ihr noch, falls Ihr die Link-Variante gewählt habt, das Impressum Eurer Website ergänzen um den Hinweis: "Das Impressum gilt auch für das Social-Media-Profil Xing: https://www.xing.com/profile/Eure_Kennung".
  • Und wenn auf Eurer Website vergleichbare Verhältnisse vorliegen wie die vom Stuttgarter Gericht beanstandeten, solltet Ihr auch hier gestalterisch tätig werden.

Xing: "Profilspruch'-Feld für Impressum

Anwalt Schwenke macht genau dies auf seiner Xing-Seite. Dumm ist nur, das Schwenke hierfür selbst abgemahnt worden ist und zwar vom selben Kollegen, der das aktuelle Urteil initiiert hat. Bei Schwenkes Prozess steht die Entscheidung allerdings noch aus und - vielleicht lässt das hoffen - es wird nicht in Stuttgart sondern in Berlin geurteilt werden. Man darf gespannt sein.

2 Gedanken zu „Anleitung: Impressum bei Xing anlegen

    1. Hallo Herr Peters,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Kollege Schwenke hat allerdings selbst angemerkt, dass für nicht eingeloggte User das Impressum im Profilspruch-Feld nicht sichtbar ist. Ein vergleichbares Problem tritt bei Ihrem Vorschlag auf: Als nicht angemeldeter Besucher kann ich bei Ihrem Profil auf "Profildetails" klicken -> dann ist auch Ihr Impressumsfeld verschwunden.

      Die allgemeine Lösung allerdings wird offenbar demnächst folgen: Die Xing AG hat gestern bereits angekündigt, dass sie auf das Urteil schnell reagieren und "in Kürze das Impressum entsprechend den Vorgaben des Landgerichts Stuttgart anpassen" wird, siehe hier: https://blog.xing.com/2014/07/rund-ums-impressum/

      Viele Grüße nach Dortmund aus dem schönen Sauerland

Kommentare sind geschlossen.